Grundversorger Strom
Nach § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Entsprechend den oben genannten Vorgaben wurde der Grundversorger für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Hollfeld konzessionsscharf wie folgt festgestellt:
Amtlicher Gemeindeschlüssel | 9472154 |
Stadt | Hollfeld |
Konzessionsart | Stromteilkonzession |
Grundversorger für die Jahre 2022, 2023, 2024 | Stadtwerke Hollfeld |
Hinweis Grundversorgung Strom
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgsetzes (EnWG) mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hollfeld für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Hollfeld für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die hier angegeben sind.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
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im Rathaus Hollfeld
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Mittwoch geschlossen
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Freitag 8 - 12 Uhr
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09274 - 980-23
Netz-/Baustromanschluss, Zählereinbau/-ausbau, Zählerablesung, Netznutzung, Straßenlampen, Störungsbeseitigung:
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Defekte Straßenlampen
Stromnetzbetreiber in folgenden Ortsteilen ist die Bayernwerk Netz GmbH:
Drosendorf, Fernreuth, Freienfels, Gottelhof, Hainbach, Höfen, Kainach, Krögelstein, Loch, Moggendorf, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld, Stechendorf, Tiefenlesau, Treppendorf, Weiher, Welkendorf, Wiesentfels und Wohnsdorf.
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Defekte Straßenlampen
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